Juristische Fakultät - LMU München
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Möglichkeiten der IT- und EDV-Nutzung für Gäste der Fakultät

Die Einrichtungen der Juristischen Fakultät sind nicht öffentlich und stehen damit externen Personen grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Das Rechtsinformatikzentrum kann keine Kennungen oder Berechtigungen an Externe vergeben und auch deren Privatgeräte nicht zum Netzwerk der Fakultät zulassen.1


Support für Privatgeräte

Geräte von Gästen können leider nicht vom Rechtsinformatikzentrum betreut werden. Beachten Sie bitte auch die sonstigen Hinweise zum EDV-Support an der Juristischen Fakultät

Möglichkeiten zur Nutzung des Internets für Gäste

  • Gäste der Fakultät können unter bestimmten Voraussetzungen die WLAN- oder bestimmte Kabelzugänge nutzen.
  • Auch die Verwendung eines eigenen Notebooks ist unter den unten genannten Umständen möglich.
  • In einigen Räumen der Fakultät stehen Computer für die Nutzung durch Gäste bereit.
  • Zusammenfassung dieser Informationen als PDF

Zugangsberechtigungen, Einrichtung von Kennungen

Roaming-Programme für reisende Wissenschaftler und Studenten

Die LMU nimmt über das Münchner Wissenschaftsnetz am DFN-Roaming teil. Damit ist es Angehörigen von DFN Mitgliedseinrichtungen unmittelbar möglich, Zugang zum Internet zu erhalten. Durch Eduroam steht diese Möglichkeit auch ausländischen Besuchern zur Verfügung. Gäste der Fakultät, die von einer teilnehmenden Einrichtung kommen, können ihre Heimatkennung verwenden.
Das Internet kann sofort und ohne Zulassung genutzt werden!

Ausführliche Informationen hierzu auf den Seiten des LRZ zum DFN-Roaming

Kennungen für Gäste eines Lehrstuhls oder einer Einrichtung der Fakultät

Die Lehrstühle und Einrichtungen der Fakultät haben die Möglichkeit, Ihren Gästen eigene Kennungen zur Nutzung des Internets zu vergeben. Auch der Anschluss eines eigenen Notebooks an das Internet ist damit möglich. Eine Zulassung privater Notebooks über das Rechtsinformatikzentrum ist nicht erforderlich und auch nicht möglich.
Ausschließlich zuständig ist der "Master-User" des Gastgebers.
Weitere Informationen

Herstellung der Verbindung mit dem Internet

Sowohl die Nutzung des WLANs als auch die Verbindung per Kabel setzt die Nutzung des VPN-Systems des LRZ voraus.

  • Zugang ist einerseits möglich über die Adresse: https://vpnweb.lrz-muenchen.de
  • Komfortabler ist jedoch die Installation der VPN-Client Software auf dem eigenen PC. Zur Installation werden VPN-Client und LRZ Profil (lrz.pcf) benötigt!
    Die Software, Installationsanleitungen und viele weitere Informationen können beim LRZ abgerufen werden: VPN im Münchner Wissenschaftsnetz

Zuständigkeit und Nutzungsbedingungen

  • Ansprechpartner an der Juristischen Fakultät ist der Master-User des Gastgebers.
  • Die VPN-Systeme werden vom Leibniz-Rechenzentrum bereitgestellt.
  • Die Verwendung unterliegt mehreren Nutzungsbedingungen.

Nutzung elektronischer Datenbanken

Die elektronischen Datenbanken sind über die Webseiten der Universitätsbibliothek erreichbar. Einige Datenbanken dürfen aus lizenzrechtlichen Gründen externen Personen nicht zugänglich gemacht werden.

Nutzung von E-Mail

Die Nutzung der eigenen, externen Mail-Dienste ist über die hier genannten Zugänge unbeschränkt möglich.
Für die Vergabe einer E-Mail Adresse der Juristischen Fakultät ist ausschließlich der Master-User der betreuenden Einrichtung zuständig.


1 Die über das Rechtsinformatikzentrum bereitgestellten Zugangsmöglichkeiten sind unbeschränkt und können technisch bedingt nur einheitlich angeboten werden. Aus Lizenz- und Sicherheitsgründen müssen nicht der Fakultät angehörige Personen daher leider ausgeschlossen werden.