Rechtsinformatik-Zertifikat

Um den Teilnehmern am Ausbildungsprogramm Rechtsinformatik die Möglichkeit zu geben, die mit dem Besuch von fast 150 Stunden Lehrveranstaltungen, Kursen und Seminaren verbundenen überobligatorischen Leistungen dokumentieren zu können, wurde im Wintersemester 2003/04 das Rechtsinformatik-Zertifikat eingeführt.
Alle Studierenden, die ab diesem Semester bis (spätestens) zum Ende ihres Studiums die Rechtsinformatik-Veranstaltungen 1 bis 6 mit Erfolg besucht haben (d.h. jeweils eine Abschlussklausur sowie einen Seminarschein mindestens mit der Note "ausreichend" bestanden haben oder in Veranstaltungen, in denen eine solche Leistung nicht angeboten wurde, eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben), sind berechtigt, das Zertifikat zu erhalten. Eine rückwirkende Anerkennung von Leistungen ist aufgrund einer anderen Bewertungsskala seit dem Wintersemester 2003/04 nicht möglich. Sie haben in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, an der jeweiligen Klausur teilzunehmen, ohne erneut den Kurs besuchen zu müssen.
Für die Ausstellung des Zertifikats wenden Sie sich bitte mit Ihren vollständigen Unterlagen an das Rechtsinformatikzentrum.