Hinweise zum Studium
- Angebot der Veranstaltungen zur Antiken und Römischen Rechtsgeschichte
- Die Antike Rechtsgeschichte im Studium der Rechtswissenschaft
- Voraussetzungen und erforderliche Kenntnisse
- Berührte Interessen der Studierenden
- Berufswege
- Ansprechpartner
Bitte beachten Sie auch unsere gesonderten Informationen für Studienanfänger. Bei Fragen zur alten Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an die Assistenten.
1. Angebot der Veranstaltungen zur Antiken und Römischen Rechtsgeschichte
Vorlesungen, Übungen und Seminare
- Römische Rechtsgeschichte (2-st.)
- Institutionengeschichte auf der Grundlage des römischen Privatrechts (4-st.)
- Digestenexegese (2-st.)
- Rechtshistorisches Seminar (2-st.)
- Antikrechtliches Seminar (2-st.)
- Keilschriftrechtliches Seminar (2-st.)
- Seminar zum altägyptischen Recht (2-st.)
- Seminar zum jüdischen und islamischen Recht sowie zum Recht des Christlichen Orients (2-st.)
- Rechtsgeschichtliches Examinatorium mit 5-stündigen Übungsklausuren
- Seminarbegleitende Repetitorien zur römischen und antiken Rechtsgeschichte (2-st.)
- Lektürekurs zum römischen Recht (2-st.)
Sprachausbildung:
- Akkadisch (Babylonisch-Assyrisch) für Juristen (2-st.)
- Altsyrisch für Juristen (2-st.)
- Altägyptisch/Demotisch für Juristen (2-st.)
- Altgeorgisch für Juristen (2-st.)
2. Die Antike Rechtsgeschichte im Studium der Rechtswissenschaften
Im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaft spielt die Antike Rechtsgeschichte in drei Bereichen eine Rolle:
- als Grundlagenfach in der Grundphase (§ 6 II StPrO)
In Veranstaltungen der Antiken Rechtsgeschichte können Vorlesungen im Grundlagenfach besucht werden. Dafür bietet sich insbesondere die Vorlesung zur Römischen Rechtsgeschichte an, die in jedem Wintersemester zweistündig gehalten wird. - Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich I im Rahmen der Universitätsprüfung
In Veranstaltungen der Antiken Rechtsgeschichte können ferner Teilleistungen der Juristischen Unversitätsprüfung erbracht werden. Beachte dazu die näheren Informationen in den Hinweisen zum Schwerpunktbereich I. - Grundlagenseminar
In Veranstaltungen der Antiken Rechtsgeschichte kann ferner der Leistungsnachweis im Bereich der Grundlagen des Rechts nach § 10 Studien- und Prüfungsordnung erworben werden. Dafür bieten sich insbesondere die Seminare des Instituts und die Digestenexegese an.
3. Voraussetzungen und erforderliche Kenntnisse
Für das Rechtshistorische Seminar ist in der Regel der erfolgreiche Besuch des Grundkurses Zivilrecht Voraussetzung; nach Rücksprache mit dem Seminarleiter kann von dieser Voraussetzung abgesehen werden. Schulkenntnisse des Lateinischen sind für die Digestenexegese und das Rechtshistorische Seminar erforderlich, für das Antikrechtliche Seminar sind Schulkenntnisse des Altgriechischen wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Für alle Seminare sind Kenntnisse der europäischen Sprachen (Italienisch, Französisch, Englisch, Spanisch) hilfreich.
4. Berührte Interessen der Studierenden
Die Beschäftigung mit dem römischen Recht, vor allem den Digesten, schult in besonderem Maße die Fähigkeit zu methodischem Vorgehen und den Blick für logische Strukturen juristischer Argumentation. Das BGB selbst ist weithin ein Produkt der Pandektikstik, der Wissenschaft vom "heutigen" römischen Recht des 19. Jahrhunderts. Da darüber hinaus alle kontinentaleuropäischen Kodifikationen vom römischen Recht abhängen, führt sein Studium zu den Grundlagen der europäischen Rechtstradition. Deshalb sind auch Studierende, die an den aktuellen Tendenzen zur Europäisierung der nationalen Rechtsordnungen sowie an der Rechtsvergleichung interessiert sind, besonders angesprochen.
Durch die Auseinandersetzung mit der historischen Entwicklung antiker Rechte gewinnen die Studierenden auch Einblicke in die sozialen, wirtschaftlichen und geistesgeschichtlichen (insbesondere philosophischen und rhetorischen) Zusammenhänge antiker Kulturen. Im Bereich des Alten Orients und Ägyptens lassen sich die frühesten Aufzeichnungen rechtlichen Inhalts der Menschheitsgeschichte überhaupt zurückverfolgen.
5. Berufswege
Das Studium des römischen Rechts, das gerade den Zugang zur juristischen Dogmatik eröffnet, ist als Grundlage für alle klassischen juristischen Tätigkeiten von Bedeutung.
Die geförderte Schulung der analytischen Fähigkeiten ist für jeden, der Forschung betreiben will, ein großer Gewinn, doch ist das römische Recht auch für jemanden, der in die Praxis strebt, von hohem Nutzen. Dem künftigen Richter oder Anwalt erleichtert es, komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge schnell zu erfassen; es schärft den Blick für das Wesentliche und fördert die Fähigkeit, sich in verschiedene Positionen zu versetzen. Wegen der beiden zuletzt genannten Aspekte bietet es sich auch für die Vorbereitung einer Tätigkeit in der Rechts- oder Personalabteilung großer Unternehmen an.
Da das römische Recht den Bezugspunkt für das ius commune (gemeines Recht) in ganz Europa bildete und das Fundament aller Privatrechtskodifikationen in Europa ist, erschließt es einen idealen Zugang zur europäischen Dimension des Rechts, die in Zukunft immer wichtiger wird, doch ohne tieferes Verständnis des römischen Rechts im Grunde verschlossen bleibt.
6. Ansprechpartner
Als Ansprechpartner stehen die Professoren und Mitarbeiter des Leopold-Wenger-Instituts, Abteilung A, zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am 4.5.2007 von Tom Walter.