Juristische Fakultät - LMU München
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Fachsprache Türkisch

 

Die unten aufgeführten Fachsprachenkurse werden nicht jedes Semester angeboten. Das aktuelle Angebot entehmen Sie bitte dem Link "Semesterkurse" oder "Ferienkurse".


Die Teilnahme an den rechtsterminologischen Türkischkursen wird ab dem 3. Fachsemester empfohlen, ist jedoch ab dem 1. Fachsemester möglich.

Ein Einstufungstest ist nicht erforderlich.


ECTS-Credit Points

Für jeden Kurs werden 5 ECTS vergeben.


Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt den regelmäßigen Besuch der Veranstaltung voraus. Von  einem Kurs in der Vorlesungszeit kann man höchstens zweimal (insg. 4 Stunden) entschuldigt fehlen. Von einem Ferienkurs darf man höchstens zwei Stunden aus enem wichtigen Grund fehlen.


Einführung in die türkische Rechtsterminologie 1 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal

Kursvoraussetzungen:

ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht  überwiegend auf Türkisch gehalten wird.

Kursbeschreibung:

Geschichtliche Entwicklung der türkischen Rechtsordnung; Rechtsquellen; Aufbau der Justiz; Entstehung der verschiedenen Verfassungen seit 1923; Staatsorgane (Legislative, Exekutive, Judikative).

Kursbücher:

Auszüge aus der türkischen Verfassung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

Pflichtausbildung nach § 24 II 1 JAPO

Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt


Einführung in die türkische Rechtsterminologie 2 – Rechtsanwalt Dr. Temel Nal

Kursvoraussetzungen:

ausreichende Kenntnisse der türkischen Sprache, da der Unterricht  überwiegend auf Türkisch gehalten wird.

Kursbeschreibung:

Geschichtliche Entwicklung der türkischen Zivilrechtsordnung; ausgewählte Institution des türkischen Schuldrechts (Entstehung eines Rechtsgeschäfts; einzelne Vertragstypen und -verhältnisse) und des Sachenrechts (Eigentum; Besitz; Mobiliar- und Immobiliarrecht) sowie Grundzüge des Geistigen Eigentums (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht).

Kursbücher:

Auszüge aus verschiedenen Gesetzen der Zivilrechtsordnung werden auf den entsprechenden Seiten der Universität bereitgestellt; weitere Unterlagen werden ggf. während der Vorlesung ausgeteilt.

Pflichtausbildung nach § 24 II 1 JAPO

Diese Veranstaltung ist anerkennungsfähig, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt

FFA nach § 37 IV JAPO

Diese Veranstaltung wird als rechtsterminologischer Kurs angerechnet, soweit die Prüfung ganz oder teilweise auf Türkisch erfolgt